{"id":15017,"date":"2020-01-02T13:24:29","date_gmt":"2020-01-02T13:24:29","guid":{"rendered":"https:\/\/ilovedahlia.ditistest.nl\/einkaufsbedingungen\/"},"modified":"2024-01-24T13:25:18","modified_gmt":"2024-01-24T13:25:18","slug":"einkaufsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ilovedahlia.ditistest.nl\/de\/einkaufsbedingungen\/","title":{"rendered":"Kaufbedingungen"},"content":{"rendered":"<h2>Artikel 1 Begriffsbestimmungen<\/h2>\n<p>1. K\u00e4ufer: Die Partei, die sich verpflichtet, das zu kaufen, was vereinbart wurde;<br \/>\n2. Der Verk\u00e4ufer: Die Partei, die sich verpflichtet, das zu liefern, was vereinbart wurde;<br \/>\n3. Charge: die Gesamtheit der in einer einzigen Lieferung gelieferten Produkte jeder Art, es sei denn, es handelt sich um einen gemischten Kauf oder um einen Kauf, der gem\u00e4\u00df dem Kaufvertrag nach Gr\u00f6\u00dfen sortiert ist; in letzterem Fall gilt jede Gr\u00f6\u00dfe als eine Charge;<br \/>\n4. Produkte: Geh\u00f6lze, Stauden, Stecklinge, Samen, Pfropfreiser, Augen, Blumenzwiebeln und damit zusammenh\u00e4ngende und gelieferte Gegenst\u00e4nde, einschlie\u00dflich Einwegverpackungsmaterial, wobei das Vorstehende im weitesten Sinne zu verstehen ist;<br \/>\n5. Eigener Anbau: die Produkte, die vom Verk\u00e4ufer selbst angebaut werden oder die von Dritten auf Rechnung und Verantwortung des Verk\u00e4ufers angebaut werden, einschlie\u00dflich Vertragsanbau;<br \/>\n6. Gr\u00f6\u00dfe: f\u00fcr alle Produkte &#8211; sofern nicht anders vereinbart &#8211; die Gr\u00f6\u00dfe, die durch die f\u00fcr dieses Produkt \u00fcblichen Qualit\u00e4tsstandards bestimmt wird;<br \/>\n7. Versteckter Mangel: ein Mangel des Produkts, der vom K\u00e4ufer vern\u00fcnftigerweise erst nach Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die Beanstandung nicht versteckter M\u00e4ngel entdeckt werden kann;<br \/>\n8. Werktag: Jeder Tag, der weder ein Samstag, Sonntag noch ein gesetzlicher Feiertag ist;<br \/>\n9. Vertrag: Die m\u00fcndlichen und\/oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem K\u00e4ufer und dem Verk\u00e4ufer \u00fcber die Lieferung von Produkten. Der Begriff &#8222;schriftlich&#8220; umfasst auch Fax, E-Mail und EDI-Nachrichten.<\/p>\n<h2>Artikel 2 Anwendbarkeit<\/h2>\n<p>1. Diese Einkaufsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge zwischen dem K\u00e4ufer und dem Verk\u00e4ufer \u00fcber die Lieferung von Produkten. Den Gesch\u00e4ftsbedingungen des Verk\u00e4ufers wird nachdr\u00fccklich widersprochen.<br \/>\n2. Abweichungen von diesen Einkaufsbedingungen sind nur dann g\u00fcltig, wenn sie vom K\u00e4ufer ausdr\u00fccklich und schriftlich akzeptiert werden, und gelten nur f\u00fcr den Vertrag, auf den sie sich beziehen.<br \/>\n3. Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen nichtig sein oder f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt werden, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.<\/p>\n<h2>Artikel 3 Zustandekommen des Abkommens<\/h2>\n<p>1. Eine Vereinbarung kann direkt zwischen den Parteien oder \u00fcber die in der Branche \u00fcblichen Vermittlungsmechanismen (einschlie\u00dflich Auktionen) geschlossen werden.<br \/>\n2. Die Preise sind in Euro pro St\u00fcck, pro 1000 St\u00fcck oder Kilogramm und ohne Mehrwertsteuer angegeben.<\/p>\n<h2>Artikel 4 \u00dcbertragung von Verpflichtungen aus einer Vereinbarung<\/h2>\n<p>Der Verk\u00e4ufer kann seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des K\u00e4ufers (ganz oder teilweise) auf einen Dritten \u00fcbertragen.<\/p>\n<h2>Artikel 5 Zahlung<\/h2>\n<p>1. Der Verk\u00e4ufer und der K\u00e4ufer legen in gegenseitiger Abstimmung die f\u00fcr den Kaufvertrag geltende Zahlungsfrist fest.<br \/>\n2. Im Falle von Vertr\u00e4gen, die nicht \u00fcber den branchen\u00fcblichen Vermittlungsmechanismus (einschlie\u00dflich Auktionen) zustande gekommen sind, ist der K\u00e4ufer jederzeit berechtigt, die vom K\u00e4ufer an den Verk\u00e4ufer zu zahlenden Betr\u00e4ge mit allen vom Verk\u00e4ufer an den K\u00e4ufer zu zahlenden Betr\u00e4gen zu verrechnen, unabh\u00e4ngig vom Grund f\u00fcr die Verschuldung.<\/p>\n<h2>Artikel 6 Lieferung<\/h2>\n<p>1. Die Lieferung erfolgt durch \u00dcbergabe der Produkte durch den Verk\u00e4ufer an den K\u00e4ufer zum vereinbarten Datum, am vereinbarten Ort und\/oder zur vereinbarten Zeit. Vereinbarungen \u00fcber mehrere Teillieferungen werden als die gleiche Anzahl von Lieferverpflichtungen zu einem bestimmten Datum und\/oder einer bestimmten Uhrzeit angesehen. Vereinbarte Liefertermine gelten als Fristen. Die Nichteinhaltung einer Frist stellt eine Vertragsverletzung dar, ohne dass eine Warnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist.<br \/>\n2. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verk\u00e4ufers. Ist vereinbart, dass der K\u00e4ufer den Transport organisiert, so erfolgt die Lieferung auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers.<br \/>\n3. Bei Lieferung auf Abruf ist der Verk\u00e4ufer verpflichtet, die Produkte zum vereinbarten Termin zu liefern, nachdem der K\u00e4ufer die Lieferung auf Abruf abgerufen hat, wobei der K\u00e4ufer verpflichtet ist, die Lieferung zu diesem Termin abzunehmen.<\/p>\n<h2>Artikel 7 Verpackung<\/h2>\n<p>1. Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, seine Lieferung in der vom K\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung gestellten oder mit dem K\u00e4ufer vereinbarten Verpackung auszuf\u00fchren.<br \/>\n2. Stellt der K\u00e4ufer eine wiederverwendbare Verpackung zur Verf\u00fcgung, so hat er diese dem Verk\u00e4ufer rechtzeitig und auf eigene Kosten zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der Verk\u00e4ufer hat die Verpackung mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und ist bei Besch\u00e4digung oder Verlust der Verpackung verpflichtet, den tats\u00e4chlichen Schaden zu ersetzen, wobei die Entsch\u00e4digung auf der Grundlage des Wertes einer neuen Verpackung erfolgt.<br \/>\n3. Ist die Lieferung in Mehrwegverpackungen des Verk\u00e4ufers vereinbart, hat der K\u00e4ufer die Verpackungen sp\u00e4testens innerhalb von 45 Arbeitstagen oder nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Verk\u00e4ufer auf eigene Kosten zur\u00fcckzusenden. Wenn der K\u00e4ufer in dieser Hinsicht nachl\u00e4ssig ist, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die Verpackung beim K\u00e4ufer abzuholen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<br \/>\n4. Hat der Verk\u00e4ufer die Lieferung in einer Verpackung vereinbart, die nur f\u00fcr den einmaligen Gebrauch geeignet ist, so kann diese Einwegverpackung dem K\u00e4ufer zum Selbstkostenpreis berechnet werden.<br \/>\n5. Lehnt der K\u00e4ufer eine Lieferung ab, so muss der Verk\u00e4ufer, wenn die Lieferung in der Verpackung des K\u00e4ufers erfolgt ist, die Verpackung innerhalb von 10 Werktagen, nachdem die abgelehnte Lieferung wieder im Besitz des Verk\u00e4ufers ist, an den K\u00e4ufer zur\u00fcckgeben. Im Falle einer berechtigten Ablehnung gehen die Kosten f\u00fcr die R\u00fccksendung der Lieferung zu Lasten des Verk\u00e4ufers. Wird die Verpackung nicht fristgerecht zur\u00fcckgegeben, so ist der Verk\u00e4ufer verpflichtet, dem K\u00e4ufer den Wert der neuen Verpackung zu ersetzen, es sei denn, der K\u00e4ufer macht einen Anspruch auf R\u00fcckgabe seiner eigenen Verpackung geltend.<\/p>\n<h2>Artikel 8 Informationen<\/h2>\n<p>1. Zum Zeitpunkt der Lieferung stellt der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer Informationen zur Verf\u00fcgung, die (1) die Daten des Verk\u00e4ufers, (2) die Spezifikationen der Produkte, (3) Informationen \u00fcber etwaige vereinbarte Klassifizierungen und (4) andere Informationen, die f\u00fcr die Marktg\u00e4ngigkeit der Produkte relevant sind, einschlie\u00dflich der erforderlichen Qualit\u00e4tsnachweise umfassen. Der Erhalt dieser Informationen ber\u00fchrt nicht das Recht des K\u00e4ufers, eine Beschwerde einzureichen.<br \/>\n2. Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, auf Verlangen des K\u00e4ufers unverz\u00fcglich eine Aufstellung \u00fcber die angepflanzte Menge, aufgeschl\u00fcsselt nach Fl\u00e4che und Pflanzgut, sowie \u00fcber den Standort, die genetische Herkunft und den Zustand der Kultur vorzulegen. Dar\u00fcber hinaus r\u00e4umt der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer und seinen Vertretern das Recht ein, die Kulturen auf dem Feld zu besichtigen, zu testen und zu kontrollieren.<br \/>\n3. Wenn und sobald der Verk\u00e4ufer vern\u00fcnftigerweise vorhersehen kann, dass er seine Verpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllen kann, z.B. wenn die vereinbarte Menge nicht geliefert werden kann und\/oder die Klasse oder Gr\u00f6\u00dfe sich \u00e4ndert und\/oder der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann, muss der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich benachrichtigen. Diese Mitteilung entbindet den Verk\u00e4ufer nicht von seiner Pflicht zur Entsch\u00e4digung.<\/p>\n<h2>Artikel 9 Eigentumsvorbehalt<\/h2>\n<p>Die in einer Lieferung gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verk\u00e4ufers, bis der K\u00e4ufer alle damit zusammenh\u00e4ngenden Zahlungsverpflichtungen erf\u00fcllt hat, einschlie\u00dflich etwaiger Verpflichtungen zur Zahlung von Zinsen und\/oder Kosten. Es steht dem K\u00e4ufer jedoch frei, die gelieferten Waren auf eine Weise zu bezahlen, die der normalen Gesch\u00e4ftspraxis des K\u00e4ufers entspricht.<\/p>\n<h2>Artikel 10 Pflanzenz\u00fcchterrechte und geistiges Eigentum<\/h2>\n<p>Der Verk\u00e4ufer garantiert, dass die von ihm im Rahmen der Vertragserf\u00fcllung auf den Markt gebrachten Produkte keine Z\u00fcchterrechte oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen. Im Falle eines Versto\u00dfes gegen diese Garantie entsch\u00e4digt der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer in vollem Umfang f\u00fcr alle Betr\u00e4ge, die der K\u00e4ufer an diesen Dritten zu zahlen hat, und entsch\u00e4digt ihn.<\/p>\n<h2>Artikel 11 Qualit\u00e4t<\/h2>\n<p>1. Der Verk\u00e4ufer garantiert, dass die Qualit\u00e4t der Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung an den K\u00e4ufer mit dem \u00fcbereinstimmt, was der K\u00e4ufer erwarten kann, sowie mit den geltenden Richtlinien und Vorschriften der zust\u00e4ndigen staatlichen Beh\u00f6rden, Kontrolldienste und anderer relevanter Stellen, die vorschreiben, dass die Chargen den allgemein geltenden oder allgemein anerkannten Richtlinien und Vorschriften in Bezug auf Pflanzenschutz, Qualit\u00e4t, Qualit\u00e4tsklassifizierung, Toleranzen in Bezug auf Farbe, Abmessungen usw. entsprechen m\u00fcssen, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf die Kontrolldienste (Naktuinbouw, BKD).<br \/>\n2. Der Verk\u00e4ufer garantiert au\u00dferdem, dass die von ihm zu liefernden Produkte aus der letzten Ernte stammen.<\/p>\n<h2>Artikel 12 Beanstandungen von M\u00e4ngeln<\/h2>\n<p>1. Die in diesen Einkaufsbedingungen enthaltenen Bestimmungen \u00fcber Reklamationen wegen M\u00e4ngeln ber\u00fchren nicht die sonstigen Rechte, die dem Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer im Falle einer solchen Reklamation zustehen.<br \/>\n2. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die Beanstandung eines Mangels, bei dem es sich nicht um einen versteckten Mangel handelt, betr\u00e4gt f\u00fcnf Arbeitstage nach dem Tag der Ablieferung beim K\u00e4ufer.<br \/>\n3. Beanstandungen wegen eines verborgenen Mangels sind unverz\u00fcglich nach der Feststellung des verborgenen Mangels durch den K\u00e4ufer mitzuteilen.<br \/>\n4. Beanstandungen nach der ersten Wachstumsperiode nach der Lieferung sind nur im Falle der Nichtechtheit oder Unreinheit m\u00f6glich. Beschwerden sind schriftlich &#8211; auch auf elektronischem Wege &#8211; mit m\u00f6glichst detaillierten Angaben zur Beschwerde zu \u00fcbermitteln.<br \/>\n5. Bis zu einer endg\u00fcltigen Entscheidung \u00fcber die Annahme oder Ablehnung der gelieferten Produkte ist entweder der K\u00e4ufer oder der Verk\u00e4ufer, je nachdem, welche Partei die Produkte in ihrem Besitz hat, verpflichtet, diese Produkte mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln.<\/p>\n<h2>Artikel 13 Entsch\u00e4digung<\/h2>\n<p>1. Im Falle eines zurechenbaren Mangels bei der Erf\u00fcllung einer Verpflichtung durch eine der Parteien hat die gesch\u00e4digte Partei alle gesetzlichen Rechte, einschlie\u00dflich des Rechts auf vollst\u00e4ndigen Ersatz des erlittenen Schadens und der entstandenen Kosten, sofern in diesen Einkaufsbedingungen oder im Vertrag nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vorgesehen ist.<br \/>\n2. Wenn der Verk\u00e4ufer der in Artikel 8 Absatz 4 beschriebenen Informationspflicht nicht nachgekommen ist, ist er jederzeit, auch im Falle h\u00f6herer Gewalt, zu vollem Schadenersatz verpflichtet.<br \/>\n3. \u00c4ndert sich die Gr\u00f6\u00dfe einer Charge w\u00e4hrend der Vegetationsperiode derart, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mehr dem Vereinbarten entsprechen, so ist der K\u00e4ufer berechtigt, den Vertrag aufzul\u00f6sen, ohne dass der Verk\u00e4ufer Anspruch auf Schadenersatz hat.<\/p>\n<h2>Artikel 14 H\u00f6here Gewalt<\/h2>\n<p>Ein Mangel kann weder dem K\u00e4ufer noch dem Verk\u00e4ufer angelastet werden, wenn er weder auf Fahrl\u00e4ssigkeit, noch auf ein Gesetz, noch auf einen Rechtsakt, noch auf die herrschenden Handelsnormen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<h2>Artikel 15 Konkurs und Aussetzung der Zahlungen<\/h2>\n<p>Jede Partei ist &#8211; unbeschadet ihrer gesetzlichen Rechte &#8211; berechtigt, den Vertrag aufzul\u00f6sen, ohne dass die aufl\u00f6sende Partei zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist, wenn die andere Partei f\u00fcr insolvent erkl\u00e4rt wurde oder einen Antrag auf Zahlungsaufschub gestellt hat.<\/p>\n<h2>Artikel 16 Anwendbares Recht und Schiedsgerichtsbarkeit<\/h2>\n<p>1. Dieser Vertrag unterliegt dem niederl\u00e4ndischen Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsabkommens (CISG) wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<br \/>\n2. Alle Streitigkeiten, einschlie\u00dflich derjenigen, die nur von einer der beiden Parteien als Streitigkeit angesehen werden, die sich auf den Vertrag beziehen, auf den diese Einkaufsbedingungen Anwendung finden, und die sich aus den sich daraus ergebenden oder aus diesen Einkaufsbedingungen selbst ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren vor dem niederl\u00e4ndischen Schiedsgericht f\u00fcr Baumschulen entschieden oder dem Bezirksgericht in Den Haag vorgelegt. In den F\u00e4llen, in denen diese Vereinbarung f\u00fcr Vertr\u00e4ge mit Verk\u00e4ufern au\u00dferhalb der Niederlande f\u00fcr anwendbar erkl\u00e4rt wurde, wird ein Rechtsstreit vor dem Bezirksgericht in Den Haag ausgetragen.<\/p>\n<h2>Artikel 17 H\u00f6here Gewalt<\/h2>\n<p>Wenn h\u00f6here Gewalt nicht in \u00dcbereinstimmung mit der Vereinbarung liefern kann, muss ilovedahlia.com den K\u00e4ufer so schnell wie m\u00f6glich telefonisch mit schriftlicher Best\u00e4tigung benachrichtigen, ohne verpflichtet zu sein, eine Entsch\u00e4digung zu zahlen. Im Falle h\u00f6herer Gewalt (nach R\u00fccksprache mit dem Kunden) kann ilovedahlia.com den Vertrag k\u00fcndigen oder die Lieferung aussetzen bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Situation der h\u00f6heren Gewalt nicht mehr besteht. Die folgenden \u00e4hnlichen Umst\u00e4nde gelten als h\u00f6here Gewalt: versp\u00e4tete oder qualitativ unzumutbare Lieferung von einem oder mehreren Zulieferern, restriktive Ma\u00dfnahmen der Regierung, totaler oder teilweiser Streik oder St\u00f6rung des internen und externen Transportapparates, Unruhen und andere St\u00f6rungen, die die rechtzeitige Ausf\u00fchrung der Vereinbarung verhindern, Stagnation ganz oder teilweise in den Produktionsanlagen von (oder Arbeitsstreiks oder Ausschluss in) ilovedahlia.com oder in denen Waren oder Rohstoffe oder Produkte gekauft werden, St\u00f6rungen auf Internet-Computern und Servern und \/ oder Telefonverbindungen, die Bestellungen \u00fcber das Internet stagnieren, und \/ oder extreme Wetterbedingungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Artikel 1 Begriffsbestimmungen 1. K\u00e4ufer: Die Partei, die sich verpflichtet, das zu kaufen, was vereinbart wurde; 2. 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